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Ein langer Weg zur Baugenehmigung: Das Planfeststellungsverfahren

März 2024

Die Leitung Etzel-Wardenburg-Drohne trägt zur Sicherung der deutschen Versorgungssicherheit bei, indem sie LNG als alternative Energiequelle zum russischen Erdgas transportiert. Für die Planung solch eines komplexen Infrastrukturvorhabens müssen verschiedene Interessen berücksichtigt werden. Im Planfeststellungsverfahren (PFV) wird der endgültige Trassenverlauf genehmigt und Kompensationsmaßnahmen für den vorübergehenden Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt. 

Ein Verfahren bündelt alle Prüfungen 
Beim Planfeststellungsverfahren handelt es sich um das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren für den endgültigen Trassenverlauf. Es umfasst die wasser- und naturschutzrechtliche Erlaubnis sowie die Baugenehmigung. Damit diese erteilt werden kann, werden die Interessen “Träger öffentlicher Belange”, gemeint sind Behörden, Gemeinden und Naturschutzvereine, sowie öffentliche und private Interessen, ermittelt und gegeneinander abgewogen.  

Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens 
Zunächst erstellt der Vorhabensträger des Bauprojekts – im Fall der Versorgungsleitung Etzel-Wardenburg-Drohne also OGE – den Plan. Der Bedarf für das Bauprojekt ist im Vorfeld durch den Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur ermittelt worden. Dazu wird eine Umweltverträglichkeitsstudie hinzugezogen, die prüfen soll, inwiefern das Projekt Auswirkungen auf Menschen, Flora und Fauna haben könnte. Fällt diese Studie positiv aus, wird der Plan bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde eingereicht. In Niedersachsen ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, in Nordrhein-Westfalen die jeweilige Bezirksregierung, beim nordrhein-westfälischen Teil der WAD die Bezirksregierung Detmold. 

Durch eine Bekanntmachung der Gemeinden im örtlichen Amtsblatt und/oder den lokalen Tageszeitungen informieren die Gemeinden über die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen bei den Gemeindeverwaltungen. Diese sind vor Ort und digital für jedermann einsehbar. 

Einwendungen werden erörtert 

Bis zwei Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit zu schriftlich formulierten Stellungnahmen. Diese werden im Zuge des Verfahrens dokumentiert und beantwortet. Auf einem Erörterungstermin mit den Betroffenen, Einwendern, den beteiligten öffentlichen Institutionen und dem Vorhabenträger werden diese anschließend besprochen.  

Im Anschluss prüft die Planfeststellungsbehörde das Vorhaben, führt die Umweltverträglichkeitsprüfung durch, wägt die unterschiedlichen Interessen gegeneinander ab und entscheidet über die eingegebenen Stellungnahmen. Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss, der das Vorhaben genehmigen oder zurückweisen kann und ebenfalls öffentlich ausgelegt wird.  

Zuverlässige Kommunikation und Beteiligung  

Die gesetzlich geregelten Schritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit stellen bei großen Infrastrukturprojekten im Rahmen des PFV ein wichtiges Instrument der Demokratie dar. Darüber hinaus hat das öffentliche Interesse an einer noch frühzeitigeren Beteiligung im letzten Jahrzehnt stark zugenommen. Wir kommen unserer Verantwortung als einer der führenden Netzbetreiber Europas hier durch vielfältige, freiwillige Informations- und Dialogangebote nach. Ein transparenter, rechtzeitiger und wertschätzender Dialog auf Augenhöhe ist für uns das zentrale Element, um alle Beteiligten im Leitungsbauvorhaben zu berücksichtigen. Gemeinsam mit unseren Nachbarn führen wir den Standort Deutschland in die Zukunft.

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