FAQ

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

HINTERGRUND

Warum braucht es zusätzliche Leitungen in Niedersachsen und NRW?

Mit den Leitungen WAL, WAL II, Etzel-Wardenburg-Drohne wurden und werden die notwendigen Transportkapazitäten geschaffen, um die über die LNG-Terminals Wilhelmshaven angelandeten Mengen an Erdgas weiter in das deutsche Ferngasnetz zu transportieren. Gemäß Landesraumordnungsprogramm ist zur Sicherung der Gasversorgung der Ausbau der Infrastruktur für zusätzliche und diversifizierte Gasimporte nötig. Für die notwendigen Kapazitäten zur Sicherung der Versorgung ist das aktuelle Gasnetz nicht ausgelegt. 

Warum werden direkt mehrere Leitungen gebaut?

OGE baut ein Leitungsnetz, das Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verbindet. Dieses Netz besteht aus mehreren Teilstücken, ohne die die großflächige Versorgung nicht gewährleistet werden kann.

Schaffen die Leitungen Arbeitsplätze in der Region?

Indirekt sichern die Leitungsabschnitte EWA und die WAD Arbeitsplätze in der Region, da eine Reihe regionaler mittelständischer Unternehmen in den Bau eingebunden sind.

Welche Erfahrungen kann OGE vorweisen?

Die Open Grid Europe GmbH, ein Unternehmen mit jahrzehntelanger Erfahrung in Planung, Bau und Betrieb von Fernleitungsnetzen, ist unter anderem verantwortlich für die Planung und den Bau der ZEELINK. Das Unternehmen betreibt das mit rund 12.000 km größte Fernleitungsnetz in Deutschland.

TRASSENFÜHRUNG

Wo genau verlaufen die Leitungen?

Wenn Sie mehr über den Verlauf der EWA erfahren möchten, klicken Sie hier. Wenn Sie mehr über den Verlauf der WAD erfahren möchten, klicken Sie hier. Näheres zum Bau der WAL und WAL II erfahren Sie hier und hier.

Was ist ein Arbeitsstreifen und wie breit sollte er sein?

Arbeitsstreifen sind die für die Errichtung der Leitung temporär notwendigen Flächen. Die Arbeitsstreifen-Breiten werden in regelmäßigen Abständen überprüft und auf Grundlage jahrelanger Baustellenerfahrung, den gesetzlichen Vorschriften, dem geltenden berufsgenossenschaftlichen Regelwerk und den erforderlichen Arbeitsraumbreiten für moderne Baufahrzeuge angepasst. Nur unter Einhaltung ausreichender Arbeitsstreifenbreiten kann ein sicherer und umweltschonender Bauablauf gewährleistet werden.

Für die Leitungsabschnitte EWA und WAD wurden Regelarbeitsstreifen für die freie Feldflur sowie für (feuchtes) Grünland erarbeitet. Nach aktuellem Planungsstand ergeben sich folgende Breiten und Geometrien. Im Durchschnitt wird der Arbeitsstreifen zwischen 38 im Bereich für Grünflächen und 46,6 Meter auf freier Feldflur breit sein. Innerhalb des Arbeitsstreifens befinden sich der Rohrgraben sowie die Flächen, die von Baufahrzeugen befahren und für den Aushub genutzt werden.

Wie werden Gewässer (Gräben und Bäche) gekreuzt?

Gewässer kreuzt man unterirdisch mit einem sogenannten Düker. Unter Dükerung ist bei Gräben in der Regel eine offene Bauweise mittels ggf. erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gegen Auftrieb und / oder zum mechanischen Schutz zu verstehen, die mittels Betonreitern durchgeführt werden. Der Düker, bestehend aus drei oder vier Bögen, wird bei Wasser führenden Gräben außerhalb der Düker-Rinne im Arbeitsstreifen hergestellt, dann mit einem Kran eingehoben und mittels Betonreitern gesichert. Die Überdeckung zur Sohle des Grabens beträgt einen Meter. Bei kleineren Gräben, die nicht ständig Wasser führen, entfällt die Auftriebssicherung.

Was ist ein Schutzstreifen?

Zur Sicherung der Leitung wird diese in einem 10 m breiten, dauerhaft dinglich zu sichernden Schutzstreifen verlegt. Im Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Betriebes der Versorgungsleitungen keine Gebäude oder sonstigen baulichen Anlagen errichtet oder sonstige Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand, den Betrieb oder auch eine Erweiterung der Leitungen beeinträchtigen oder gefährden können.

Zu welchen Zeiten wird an der Leitung gebaut?

Die Arbeiten erfolgen überwiegend im Einschichtbetrieb im Rahmen der üblichen Arbeitszeiten (7-19 Uhr). Die Arbeiten finden überwiegend unter der Woche statt.

VERFAHREN

Was ist ein Raumordnungsverfahren?

Die für Raumordnung zuständige Landesbehörde prüft in einem besonderen Verfahren, dem Raumordnungsverfahren, die Raumverträglichkeit der Vorhaben. Die verantwortliche Landesbehörde prüft, inwiefern in dem angestrebten Baubereich Wasser-, Naturschutzgebiete oder Waldflächen berührt werden.

Bei der behördlichen Prüfung sind die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten bedeutsam; insbesondere werden die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind zu beteiligen. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist die sogenannte landesplanerische Beurteilung, die die Raumverträglichkeit eines Projektes feststellt oder auch nicht.

Was ist ein Planfeststellungsverfahren und was ist ein Erörterungstermin?

Die Planfeststellung ist ein konzentriertes öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren, durch welches die Zulässigkeit eines Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt wird. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.

Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens besteht für alle durch das Vorhaben Betroffenen die Möglichkeit, die Antragsunterlagen einzusehen sowie Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben.

Die erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen werden anschließend regelmäßig in einem sogenannten Erörterungstermin, dem Kernstück der Beteiligung, mit dem Vorhabenträger, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.

UMWELT

Welche Belastungen müssen Anwohnende wegen der nötigen Bauarbeiten befürchten?

Open Grid Europe bemüht sich, die Einschränkungen für angrenzende Bewohner der Baugebiete so gering wie möglich zu halten. Die Bewirtschafter der betroffenen Flächen und Grundstücke müssen unter Umständen mit Lärm, Staub und Verkehrseinschränkungen in Nähe der Zufahrten der Baustelle rechnen. Die Lärmbelastung durch den Baustellenverkehr ist nicht über die gesamte Dauer der Baumaßnahme konstant durchgehend, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitstakt auf der Baustelle.

Mit welchen Einschränkungen muss die Landwirtschaft rechnen?

Der Leitungsbau stellt eine vorübergehende Inanspruchnahme der Flächen durch den Arbeitsstreifen dar. Open Grid Europe sorgt für eine Entschädigung der Grundstücksbesitzer und/oder Bewirtschafter. Die Bereiche beidseitig neben dem Arbeitsstreifen können weiterhin während der Bauphase genutzt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Flächen rekultiviert, so dass für die Nutzer keine nennenswerten Einschränkungen mehr bestehen.

SICHERHEIT

Welche Sicherheitsvorkehrungen setzt OGE um?

OGE betreibt und überwacht in Deutschland ein Ferngasnetz von mehr als 12.000 Kilometern. Die Leitungssicherheit hat für OGE höchste Priorität. OGE hat eine eigene Notfallstelle, die rund um die Uhr aktiv ist. Alle Leitungen werden regelmäßig an Land und aus der Luft überwacht.

Wie wird die Sicherheit vor dem Bau gewährleistet?

Die Sicherheitsmaßnahmen für Fernleitungen beginnen bereits vor dem Bau der Leitung. Schon bei der Herstellung der Rohre gelten strenge Anforderungen an Material und Verarbeitung. Jedes Rohr durchläuft aufwändige Qualitätskontrollen in denen u. a. die Festigkeit des Stahls geprüft wird. Es darf nur ein hochfester Spezialstahl verwendet werden, der über genauestens festgelegte Materialeigenschaften verfügt. Bevor die Rohre schließlich verwendet werden dürfen, erfolgt eine weitere Prüfung durch einen externen Sachverständigen. 

Wie sorgt man für Sicherheit während des Baus?

Für den Bau von Fernleitungen dürfen nur Unternehmen engagiert werden, die über spezielle Qualifikationen verfügen. Diese sind genauestens durch den DVGW definiert und müssen durch Prüfbescheinigungen nachgewiesen werden. Auch das Material der Rohre muss vor der Verlegung erneut geprüft werden.

Sollte ein Rohr nicht den Vorgaben entsprechen, muss es ausgetauscht werden. Alle Schweißnähte entlang der Leitung werden durch Ultraschall und Röntgen geprüft. Vor der Inbetriebnahme wird die Leitung einer Druckprüfung unterzogen, indem sie mit Wasser gefüllt wird. Der Druck, der im Zuge der Druckprobe aufgebracht wird, ist etwa doppelt so hoch wie der spätere Betriebsdruck.

Nur wenn diese Druckprüfung erfolgreich von einem unabhängigen TÜV-Sachverständigen abgenommen und bescheinigt wird, darf die Leitung in Betrieb gehen.

Wie setzt die OGE sich für Sicherheit nach dem Bau ein?

Fernleitungen stehen während des Betriebs unter ständiger Kontrolle. In einer zentralen Netzleitstelle des Netzbetreibers laufen Informationen über Druck, Temperatur und Transportmenge zusammen und werden von erfahrenen Mitarbeitern überwacht. Die Leitstelle hat außerdem die Kontrolle über die in regelmäßigen Abständen installierten Strecken-Absperrarmaturen. Mit diesen können Streckenteile, in denen etwa ein Druckabfall erfasst wurde, vom Rest der Leitung abgeriegelt werden.

Zusätzlich werden Fernleitungen regelmäßig äußerlich „auf Sicht“ kontrolliert, etwa durch Begehungen am Boden oder mit Hubschraubern aus der Luft. Dabei wird zum einen der Leitungsverlauf auf Baumaßnahmen oder besondere Vorkommnisse untersucht, zum anderen aber auch mit Gasspürgeräten oder Infrarot-Lasern detektiert.

Das Innere der Leitung wird durch High-Tech-Inspektionsgeräte, sogenannte „intelligente Molche“ auf Verformungen, Risse und Materialschäden untersucht. Dabei fährt der „Molch“ während des Betriebs mit dem Gasstrom durch die Leitung. Diese Untersuchung findet einmal vor der Inbetriebnahme statt und wird anschließend in regelmäßigen Abständen wiederholt. Um eine Korrosion während des Betriebs zu verhindern, wird schwacher Strom über die Rohre geleitet. Dieser sogenannte „kathodische Korrosionsschutz“ ist unschädlich für die Umwelt und wird ebenfalls laufend überwacht.

Um die Leitung vor Fremdeinwirkung zu schützen, liegen die Rohre im Boden. Zusätzlich wird die Leitung durch einen Schutzstreifen gesichert. Innerhalb dieses Streifens darf nichts errichtet werden, was die Sicherheit der Leitung gefährden könnte. Dazu gehören Gebäude, bauliche Anlagen, oder auch tiefwurzelnde Pflanzen. Mit einem Korrosionsschutz sind die Leitungen gegen äußere Einflüsse geschützt.

Kann in Erdgasleitungen Wasserstoff transportiert werden?

Ob WAL, WAL2, Etzel-Wardenburg-Drohne: Die verwendeten Rohre sind bzw. werden für den Transport von Wasserstoff ausgelegt sein.

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