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„Wir brauchen die EWA für die Versorgung Deutschlands mit Erdgas“

Juli 2023

Felix Uftring ist 34 Jahre alt und arbeitet seit sieben Jahren bei OGE. Er lebt und arbeitet in Essen – wenn er nicht gerade in Niedersachsen unterwegs ist. Dort soll der Leitungsabschnitt EWA verlaufen, für die Herr Uftring der stellvertretende Projektleiter ist. Im Interview spricht er über das Vorhaben, die Bedeutung der Leitung Etzel-Wardenburg-Drohne und die Energieversorgung in Deutschland  

Wozu dient der Leitungsabschnitt EWA? 

EWA hat den Nutzen, das Erdgas, das die WAL bis zum Speicher in Etzel transportiert, für das gesamtdeutsche Netz verfügbar zu machen. Sie ist Teil der Leitung Etzel-Wardenburg-Drohne, die von Niedersachsen bis nach Nordrhein-Westfalen verläuft. Bisher wird das Gas aus dieser Richtung hauptsächlich von der Leitung NETRA in den Süden transportiert. Die NETRA stammt noch aus den 90er-Jahren und ist aktuell schon ausgelastet. Um das Erdgas, das am schwimmenden LNG-Importterminal in Wilhelmshaven ankommt, für ganz Deutschland verfügbar zu machen, brauchen wir zusätzliche leitungsgebundene Infrastruktur. 

Was macht man als stellvertretender Projektleiter der EWA? 

Bei OGE nennen wir die Position Engineering Manager. Ich bin maßgeblich an der Projektleitung beteiligt und begleite während der Planungsphase alle Themenfelder, die bis zum Baubeginn wichtig sind. Das betrifft technische Themen, die Entwurfs- und Ausführungsplanung aber auch die Koordination von externen Planungspartnern sowie die Genehmigung. Für jeden Fachbereich gibt es dazu einzelne Teilprojektleiter, zum Beispiel für Trassenplanung, Naturschutz, Konstruktion und so weiter. Sobald dann der Bau beginnt, rückt der Baumanager stärker in den Fokus, da er die Ausführung überblickt. Als Engineering Manager begleitet man das Projekt dann zwar noch weiter, hat aber oft auch wieder Kapazität für neue Themen und Projekte. 

Wie bindet OGE die Öffentlichkeit ein? 

Für uns gehört es im Leitungsbau dazu, die Menschen aus den betreffenden Regionen frühzeitig zu unseren Vorhaben zu informieren. Wenn die Öffentlichkeit in ein Vorhaben einbezogen wird, steigt die Akzeptanz der Projekte. Die Menschen fühlen sich gehört und respektiert, was zu einer größeren Unterstützung und einem reibungsloseren Umsetzungsprozess führen kann. Den Dialog mit der Öffentlichkeit suchen wir mitunter auf Bürgerveranstaltungen wie bereits im März in Bockhorn. Darüber hinaus werden wir voraussichtlich im Herbst zu Eigentümerversammlungen vor Ort in der Region einladen. Dort werden der weitere Prozess für die Vereinbarung von Grunddienstbarkeiten, also der Nutzung von Grundstücken, und Bauerlaubnissen, sowie die gemeinsam mit den Landwirtschaftsverbänden erarbeiteten Rahmenvereinbarungen vorgestellt. Außerdem wollen wir auf dem Laufenden halten und die Menschen auch neugierig machen. Dafür haben wir mit der Website und einem Newsletter zu den Leitungen WAL, EWA und WAD weitere Kontaktpunkte zu Interessierten. Seit Kurzem statten wir unsere Projektpartner, die vor Ort Voruntersuchungen durchführen, mit Postkarten aus, die diese dann an Anwohnende und Interessierte herausgeben werden. Die Karten erklären auf den Punkt gebracht, wer wir sind und was unser Anliegen in der Region ist, sie verweisen darüber hinaus auf die Website und den Newsletter für weitere Informationen. Die Kommunikation holt die Menschen dort ab, wo sie sind. 

Welchen Tipp haben Sie für Menschen, die sich nicht mit Genehmigungsverfahren auskennen und wissen wollen, wie sie dazu mehr erfahren können? Wo fängt man an? 

Ein nicht triviales Thema. Ich persönlich musste mich dafür intensiv mit dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz auseinandersetzen. Das lohnt sich grundsätzlich, ich würde es aber nicht unbedingt als Freizeitlektüre empfehlen, weil´s tatsächlich nicht so unterhaltsam und einfach geschrieben ist (lacht). Wichtig zu verstehen ist, dass in dem hier anzuwendenden Planfeststellungsverfahren die obere Behörde auf Landesebene das Verfahren leitet und die OGE als Antragstellerin alle Informationen ins Verfahren hineingibt, welche für die Bewertung des Vorhabens notwendig sind. Anschließend werden behördlich alle relevanten Stellen konsultiert. Als Privatperson, als untere Behörde, beispielsweise für Natur-, Wasser- oder Bodenschutz, als Bauamt oder als anderweitiger Träger öffentlicher Belange bekommt man die Möglichkeit, Stellung zu nehmen oder einen Einwand zu geben. All diese Dinge werden im Verfahren behandelt bevor die obere Behörde, in unserem Fall das LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie), nach Abwägung aller vorgetragenen Punkte einen Beschluss fasst. 

Infos zu laufenden Verfahren gibt in der Regel auch auf den Websites der oberen Behörden. Und nicht zuletzt informieren wir als OGE selbst über die Verfahren, zum Beispiel auf der Fragen- und Antwortseite de Projektwebsite.

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