Einfach, verständlich, auf einen Blick: Rechtserwerb im Leitungsbau
Juli 2024
Infrastrukturprojekte wie Leitungsbauten sind essenziell für die sichere Energieversorgung. Wir wissen, dass dies für Eigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Flächen eine Herausforderung sein kann. Daher möchten wir den Prozess des Rechtserwerbs klar und respektvoll gestalten. Im folgenden Text erklären wir, wie eine Einigung abläuft.
1)Eigentümerdaten werden eingeholt
Wir ermitteln beim Katasteramt die Daten der Eigentümer und Pächter der betroffenen Grundstücke und gleichen diese mit den Grundbüchern ab. Gleichzeitig werden die von der Leitung berührten Personen informiert, dass Voruntersuchungen stattfinden, um eine geeignete Trasse zu bestimmen.
2) Wir laden Eigentümer ein
Grundstücksbesitzer, Pächter und Bewirtschafter werden von uns zu sogenannten Eigentümerversammlungen eingeladen. Bei den Versammlungen stellen wir das Projekt und den zeitlichen Rahmen vor. Im Vorhinein verhandeln wir mit den Landwirtschaftsverbänden zusammen die Rahmenvereinbarung/-regelung. Diese regelt die Kompensation von Flur- und Aufwuchsschäden und wird von den landwirtschaftlichen Vertretern vorgestellt.
3) Vertragsmaterial wird per Post versendet
Ingenieurbüros kontaktieren die Eigentümer und übersenden Vertrags- und Planunterlagen sowie die Rahmenvereinbarung. Bei Bedarf können Vor-Ort-Termine zur Klärung offener Fragen vereinbart werden. Sonderregelungen wie Notzäune und Zuwege besprechen wir individuell und persönlich.
4) Frist für Grundbucheintrag-Anpassung läuft
Nun beginnt der Zeitraum, innerhalb dem die Verträge unterzeichnet werden müssen. Eigentümer, die innerhalb von acht Wochen einen angepassten Grundbucheintrag und einen unterschriebenen Vertrag vorlegen, erhalten einen Beschleunigungszuschlag. 5) + 6) Notar passt Grundbucheintrag an
Um den Grundbucheintrag zugunsten von OGE anzupassen, ist ein Notarbesuch notwendig. Wir tragen die Kosten und stellen einen Laufzettel mit den wichtigsten Informationen bereit. Der Notar übersendet die Eintragsbewilligung an uns, auf deren Basis wir dann die Entschädigungssumme auszahlen.
7)Rekultivierung stellt Ausgangszustand wieder her
Mängel an der Bodenbeschaffenheit nach dem Bau können an uns gemeldet und separat entschädigt werden. Wir stellen sicher, dass sich der Boden erholt und in seinem ursprünglichen Zustand hinterlassen wird. Wir übergeben die rekultivierten Flächen an die Eigentümer, Pächter und Bewirtschafter.
Wenn Sie sich gerne zum Bau der Leitung Etzel-Wardenburg-Drohne auf dem Laufenden halten möchten, abonnieren Sie unseren Newsletter.
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Einfach, verständlich, auf einen Blick: Rechtserwerb im Leitungsbau
Infrastrukturprojekte wie Leitungsbauten sind essenziell für die sichere Energieversorgung. Wir wissen, dass dies für Eigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Flächen eine Herausforderung sein kann. Daher möchten wir den Prozess des Rechtserwerbs klar und respektvoll gestalten. Im folgenden Text erklären wir, wie eine Einigung abläuft.
1) Eigentümerdaten werden eingeholt
Wir ermitteln beim Katasteramt die Daten der Eigentümer und Pächter der betroffenen Grundstücke und gleichen diese mit den Grundbüchern ab. Gleichzeitig werden die von der Leitung berührten Personen informiert, dass Voruntersuchungen stattfinden, um eine geeignete Trasse zu bestimmen.
2) Wir laden Eigentümer ein
Grundstücksbesitzer, Pächter und Bewirtschafter werden von uns zu sogenannten Eigentümerversammlungen eingeladen. Bei den Versammlungen stellen wir das Projekt und den zeitlichen Rahmen vor. Im Vorhinein verhandeln wir mit den Landwirtschaftsverbänden zusammen die Rahmenvereinbarung/-regelung. Diese regelt die Kompensation von Flur- und Aufwuchsschäden und wird von den landwirtschaftlichen Vertretern vorgestellt.
3) Vertragsmaterial wird per Post versendet
Ingenieurbüros kontaktieren die Eigentümer und übersenden Vertrags- und Planunterlagen sowie die Rahmenvereinbarung. Bei Bedarf können Vor-Ort-Termine zur Klärung offener Fragen vereinbart werden. Sonderregelungen wie Notzäune und Zuwege besprechen wir individuell und persönlich.
4) Frist für Grundbucheintrag-Anpassung läuft
Nun beginnt der Zeitraum, innerhalb dem die Verträge unterzeichnet werden müssen. Eigentümer, die innerhalb von acht Wochen einen angepassten Grundbucheintrag und einen unterschriebenen Vertrag vorlegen, erhalten einen Beschleunigungszuschlag.
5) + 6) Notar passt Grundbucheintrag an
Um den Grundbucheintrag zugunsten von OGE anzupassen, ist ein Notarbesuch notwendig. Wir tragen die Kosten und stellen einen Laufzettel mit den wichtigsten Informationen bereit. Der Notar übersendet die Eintragsbewilligung an uns, auf deren Basis wir dann die Entschädigungssumme auszahlen.
7) Rekultivierung stellt Ausgangszustand wieder her
Mängel an der Bodenbeschaffenheit nach dem Bau können an uns gemeldet und separat entschädigt werden. Wir stellen sicher, dass sich der Boden erholt und in seinem ursprünglichen Zustand hinterlassen wird. Wir übergeben die rekultivierten Flächen an die Eigentümer, Pächter und Bewirtschafter.
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