Informations- und Dialogangebot für Eigentümer entlang der EWA
September 2023
Die OGE Eigentümerversammlungen sind ein Informations- und Dialogangebot für alle potenziell betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter entlang des Trassenverlaufs der Leitung Etzel-Wardenburg-Drohne. Dem Team ist es wichtig, die Ausarbeitung der Antragstrasse für die Planfeststellungsunterlagen gemeinsam mit den Menschen im Projektgebiet zu besprechen – und zwar bevor das Planfeststellungsverfahren (kurz PFV) Anfang 2024 eingereicht wird. Danach ist nur noch eine formelle Beteiligung der tatsächlich betroffenen Eigentümer und Pächter möglich.
Abschluss von Rahmenverträgen mit dem Kreislandvolk
Im Vorfeld der Eigentümerversammlungen wurden bereits Rahmenverträge zwischen dem Kreisverband Ammerland, dem Kreislandvolkverband Friesland, dem Kreislandvolkverband Oldenburg und OGE ausgehandelt. Diese enthalten unter anderem die Ausgestaltung einer einmaligen Entschädigung für die Grundeigentümer und/oder Bewirtschafter, deren Flächen durch den Bau berührt sind.
„Der Bau und Betrieb einer Leitung beansprucht land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Freiflächen von Privateigentümern oder der öffentlichen Hand. Für die Nutzung entschädigen wir stets Grundstückseigentümer und/oder Bewirtschafter. Transparenz und Augenhöhe sind uns dabei überaus wichtig. In persönlichen Gesprächen werden so private Gestattungsverträge und Bauerlaubnisse verhandelt und abgeschlossen. Eine einheitliche Grundlage für Vertragsabschlüsse bieten landwirtschaftliche Rahmenvereinbarungen“, erklärt Frank Teiber, Leiter Liegenschaftsrecht Nord bei OGE. Das Leitungsrecht, also das Recht, die Leitung auf Grundstücken zu verlegen, wird in Form einer persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
OGE vor Ort im Dialog
Der klassische Ablauf einer Eigentümerversammlung ist wie folgt: Die OGE stellt sich und das Projekt – in diesem Fall die Leitung Etzel-Wardenburg-Drohne – vor. Im Anschluss begrüßen die Kreislandwirtschaftsverbände die Gäste, sie vertreten lokal die Interessen der Landwirte und präsentieren die Vereinbarungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren dann vom OGE-Projektteam, wie der Rechtserwerb abläuft und auch, wann in welcher Region mit Bauarbeiten zur Verlegung der Leitung zu rechnen ist. Für sämtliche Fragen und Gesprächsbedarfe aller Teilnehmenden ist immer ausreichend Zeit eingeplant. Im persönlichen Dialog können die Anwesenden darüber hinaus auch Einsicht in die Karten der Trassenplaner der OGE nehmen.
Die Teilnahme an den Eigentümerversammlungen ist nur auf Einladung möglich. Die Einladungen an die betreffenden Personen entlang des Leitungsabschnitts Etzel-Wardenburg ist bereits Anfang September erfolgt.
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Informations- und Dialogangebot für Eigentümer entlang der EWA
Die OGE Eigentümerversammlungen sind ein Informations- und Dialogangebot für alle potenziell betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter entlang des Trassenverlaufs der Leitung Etzel-Wardenburg-Drohne. Dem Team ist es wichtig, die Ausarbeitung der Antragstrasse für die Planfeststellungsunterlagen gemeinsam mit den Menschen im Projektgebiet zu besprechen – und zwar bevor das Planfeststellungsverfahren (kurz PFV) Anfang 2024 eingereicht wird. Danach ist nur noch eine formelle Beteiligung der tatsächlich betroffenen Eigentümer und Pächter möglich.
Abschluss von Rahmenverträgen mit dem Kreislandvolk
Im Vorfeld der Eigentümerversammlungen wurden bereits Rahmenverträge zwischen dem Kreisverband Ammerland, dem Kreislandvolkverband Friesland, dem Kreislandvolkverband Oldenburg und OGE ausgehandelt. Diese enthalten unter anderem die Ausgestaltung einer einmaligen Entschädigung für die Grundeigentümer und/oder Bewirtschafter, deren Flächen durch den Bau berührt sind.
„Der Bau und Betrieb einer Leitung beansprucht land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Freiflächen von Privateigentümern oder der öffentlichen Hand. Für die Nutzung entschädigen wir stets Grundstückseigentümer und/oder Bewirtschafter. Transparenz und Augenhöhe sind uns dabei überaus wichtig. In persönlichen Gesprächen werden so private Gestattungsverträge und Bauerlaubnisse verhandelt und abgeschlossen. Eine einheitliche Grundlage für Vertragsabschlüsse bieten landwirtschaftliche Rahmenvereinbarungen“, erklärt Frank Teiber, Leiter Liegenschaftsrecht Nord bei OGE. Das Leitungsrecht, also das Recht, die Leitung auf Grundstücken zu verlegen, wird in Form einer persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
OGE vor Ort im Dialog
Der klassische Ablauf einer Eigentümerversammlung ist wie folgt: Die OGE stellt sich und das Projekt – in diesem Fall die Leitung Etzel-Wardenburg-Drohne – vor. Im Anschluss begrüßen die Kreislandwirtschaftsverbände die Gäste, sie vertreten lokal die Interessen der Landwirte und präsentieren die Vereinbarungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren dann vom OGE-Projektteam, wie der Rechtserwerb abläuft und auch, wann in welcher Region mit Bauarbeiten zur Verlegung der Leitung zu rechnen ist. Für sämtliche Fragen und Gesprächsbedarfe aller Teilnehmenden ist immer ausreichend Zeit eingeplant. Im persönlichen Dialog können die Anwesenden darüber hinaus auch Einsicht in die Karten der Trassenplaner der OGE nehmen.
Die Teilnahme an den Eigentümerversammlungen ist nur auf Einladung möglich. Die Einladungen an die betreffenden Personen entlang des Leitungsabschnitts Etzel-Wardenburg ist bereits Anfang September erfolgt.
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