Von Bauzeitbeschränkung bis Ersatzhabitat: Natur- und Artenschutz im Pipelinebau
Juli 2026
Auf die Planung und den späteren Bau einer Pipeline nehmen unterschiedlichste Faktoren Einfluss. Ziel ist es, die Eingriffe in die Natur zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Deswegen spielt das Thema Artenschutz eine große Rolle bei einem Pipelinebauprojekt. So auch bei der Gasversorgungsleitung Wardenburg – Drohne, die sich aktuell in der Bauphase befindet.
Die Grundlage für die Artenschutzmaßnahmen und daraus resultierenden Bauzeitbeschränkungen bilden die Kartierungen aus dem Jahr 2024. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Umweltverbänden stimmten die Kolleginnen und Kollegen aus der Fachabteilung Naturschutz, Forsten- und Landwirtschaft der OGE den Umfang der Kartierungen ab. Die Kartierungen dienen der Erfassung der Flora und Fauna im Bereich des geplanten Pipelinebaugebietes. Aus den Kartierungergebnissen ergeben sich unter anderem Bauzeitbeschränkungen, die sich wiederrum auf den Bauablauf der Pipeline auswirken. „Umso wichtiger ist es, dass die Bauzeitregelungen vor Baubeginn feststehen und in enger Abstimmung mit dem Projektteam in dem Bauzeitenplan eingepflegt werden“, erklärt Doreen Pantosky.
Sie und ihre Kollegin Sonja Könning sind für die Einhaltung des Naturschutzes beim Bau der WAD verantwortlich. Es sei das Ziel und auch die rechtliche Vorgabe, dass der Naturschutz immer gewährleistet sei. Gleichzeitig muss aber auch der Bauablauf so reibungslos wie möglich erfolgen können. Im Falle der WAD gibt es Bauzeitbeschränkungen für den Schutz von Kiebitz, Feldlerche, dem großen Brachvogel, den Baumfalken sowie für die Wintergäste der ziehenden Vogelarten. Diese Bauzeitbeschränkungen beziehen sich nur auf die Abschnitte der Baumaßnahme, wo auch die Vogelarten brüten bzw. Vorkommen könnten. „Wir wissen vor Baubeginn, wo und wann wir eine Bauzeitbeschränkung einplanen müssen. In dieser Zeit können wir die Arbeiten dann in dem betroffenen Gebiet zwar nicht weiterführen, aber wir stimmen den Bau auf der ca. 90 km langen Trasse dann so ab, dass die Verlegung der Leitung trotzdem weiter voranschreiten kann. Eben nur an anderen Stellen“, erklärt Michael Stroetmann, Technischer Projektleiter der WAD.
„Bei manchen Arten, wie zum Beispiel dem Kiebitz, der Feldlerche oder dem Rebhuhn, besteht die Möglichkeit, sogenannte CEF-Maßnahmen zu installieren“, erläutert Doreen Pantosky. CEF steht hierbei für Continuous Ecological Functionality Maßnahmen. Dies sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die garantieren, dass betroffene Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Arten ohne zeitliche Unterbrechung funktionsfähig bleiben. Sie haben den Vorteil, dass sie Ersatzhabitate im Umfeld der Baustelle schaffen und so keine Bauzeitbeschränkung erforderlich ist. Allerdings ist der Organisations- und Kostenaufwand hoch. „Wenn wir die Bauzeitbeschränkungen mit dem Bauzeitplan vereinbaren können, dann bevorzugen wir diese Variante. Zumal wir auch nicht bei allen Arten CEF-Maßnahmen installieren können“, führt Doreen Pantosky weiter aus.
Im Falle der Leitung Wardenburg-Drohne haben Doreen Pantosky und ihre Kollegin 14 ha an CEF-Maßnahmen gesichert. Die Herausforderung bei den CEF-Maßnahmen ist, dass diese bereits mit den Antragsunterlagen festgesetzt und vor Baubeginn und der jeweiligen Brutsaison umgesetzt sein müssen. Denn ansonsten nehmen die Vögel die Ersatzhabitate im schlimmsten Falle nicht an. CEF-Maßnahmen können bestimmte Ansaaten / Pflanzungen auf Äckern oder sogar das temporäre Aussetzen der ursprünglichen Bewirtschaftung darstellen. Weiterhin ist es erforderlich, dass die Maßnahmen nur in einem bestimmten Puffer um das Artenvorkommen installiert werden. Doreen Pantosky erklärt das an einem Beispiel: „Nehmen wir mal an, dass wir den Kiebitz im Jahr 2024 auf der potenziellen Baustraße kartiert haben. Dann müssen wir die CEF-Maßnahme in einem Radius von 2.000 m um diesen Punkt herum planen. Das allein ist aber nicht entscheidend. Hinzukommen noch die artenspezifischen Ansprüche, damit die Vögel die neuen Flächen als Brutreviere annehmen. Beim Kiebitz muss die Fläche einen Abstand von 50 m zu Straßen haben und 200 m von Vertikalstrukturen wie Bäume oder Hecken liegen.“ Diese Anforderungen grenzen für die Kolleginnen und Kollegen aus dem Natur- und Umweltschutz den Handlungsspielraum für den Einsatz von CEF-Maßnahmen ein. Eine wichtige Rolle spielen damit auch diejenigen Landwirte, die eigentlich nicht direkt von dem Leitungsbauvorhaben betroffen sind. Oft sind diese dann aufgrund der CEF-Maßnahme doch indirekt betroffen. „Das bedeutet für uns, dass wir die Bewirtschafter kontaktieren und dann über die Flächen Verträge im Sinne des Natur- und Artenschutzes abschließen“, sagt Doreen Pantosky.
Umso wichtiger ist hier die gute und frühzeitige Kommunikation auf Augenhöhe. Die Fachabteilung Naturschutz, Forsten und Landwirtschaft von OGE ist hierfür stets ansprechbar. Damit Bauvorhaben und Naturschutz im Einklang laufen.
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Von Bauzeitbeschränkung bis Ersatzhabitat: Natur- und Artenschutz im Pipelinebau
Auf die Planung und den späteren Bau einer Pipeline nehmen unterschiedlichste Faktoren Einfluss. Ziel ist es, die Eingriffe in die Natur zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Deswegen spielt das Thema Artenschutz eine große Rolle bei einem Pipelinebauprojekt. So auch bei der Gasversorgungsleitung Wardenburg – Drohne, die sich aktuell in der Bauphase befindet.
Die Grundlage für die Artenschutzmaßnahmen und daraus resultierenden Bauzeitbeschränkungen bilden die Kartierungen aus dem Jahr 2024. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Umweltverbänden stimmten die Kolleginnen und Kollegen aus der Fachabteilung Naturschutz, Forsten- und Landwirtschaft der OGE den Umfang der Kartierungen ab. Die Kartierungen dienen der Erfassung der Flora und Fauna im Bereich des geplanten Pipelinebaugebietes. Aus den Kartierungergebnissen ergeben sich unter anderem Bauzeitbeschränkungen, die sich wiederrum auf den Bauablauf der Pipeline auswirken. „Umso wichtiger ist es, dass die Bauzeitregelungen vor Baubeginn feststehen und in enger Abstimmung mit dem Projektteam in dem Bauzeitenplan eingepflegt werden“, erklärt Doreen Pantosky.
Sie und ihre Kollegin Sonja Könning sind für die Einhaltung des Naturschutzes beim Bau der WAD verantwortlich. Es sei das Ziel und auch die rechtliche Vorgabe, dass der Naturschutz immer gewährleistet sei. Gleichzeitig muss aber auch der Bauablauf so reibungslos wie möglich erfolgen können. Im Falle der WAD gibt es Bauzeitbeschränkungen für den Schutz von Kiebitz, Feldlerche, dem großen Brachvogel, den Baumfalken sowie für die Wintergäste der ziehenden Vogelarten. Diese Bauzeitbeschränkungen beziehen sich nur auf die Abschnitte der Baumaßnahme, wo auch die Vogelarten brüten bzw. Vorkommen könnten. „Wir wissen vor Baubeginn, wo und wann wir eine Bauzeitbeschränkung einplanen müssen. In dieser Zeit können wir die Arbeiten dann in dem betroffenen Gebiet zwar nicht weiterführen, aber wir stimmen den Bau auf der ca. 90 km langen Trasse dann so ab, dass die Verlegung der Leitung trotzdem weiter voranschreiten kann. Eben nur an anderen Stellen“, erklärt Michael Stroetmann, Technischer Projektleiter der WAD.
„Bei manchen Arten, wie zum Beispiel dem Kiebitz, der Feldlerche oder dem Rebhuhn, besteht die Möglichkeit, sogenannte CEF-Maßnahmen zu installieren“, erläutert Doreen Pantosky. CEF steht hierbei für Continuous Ecological Functionality Maßnahmen. Dies sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die garantieren, dass betroffene Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Arten ohne zeitliche Unterbrechung funktionsfähig bleiben. Sie haben den Vorteil, dass sie Ersatzhabitate im Umfeld der Baustelle schaffen und so keine Bauzeitbeschränkung erforderlich ist. Allerdings ist der Organisations- und Kostenaufwand hoch. „Wenn wir die Bauzeitbeschränkungen mit dem Bauzeitplan vereinbaren können, dann bevorzugen wir diese Variante. Zumal wir auch nicht bei allen Arten CEF-Maßnahmen installieren können“, führt Doreen Pantosky weiter aus.
Im Falle der Leitung Wardenburg-Drohne haben Doreen Pantosky und ihre Kollegin 14 ha an CEF-Maßnahmen gesichert. Die Herausforderung bei den CEF-Maßnahmen ist, dass diese bereits mit den Antragsunterlagen festgesetzt und vor Baubeginn und der jeweiligen Brutsaison umgesetzt sein müssen. Denn ansonsten nehmen die Vögel die Ersatzhabitate im schlimmsten Falle nicht an. CEF-Maßnahmen können bestimmte Ansaaten / Pflanzungen auf Äckern oder sogar das temporäre Aussetzen der ursprünglichen Bewirtschaftung darstellen. Weiterhin ist es erforderlich, dass die Maßnahmen nur in einem bestimmten Puffer um das Artenvorkommen installiert werden. Doreen Pantosky erklärt das an einem Beispiel: „Nehmen wir mal an, dass wir den Kiebitz im Jahr 2024 auf der potenziellen Baustraße kartiert haben. Dann müssen wir die CEF-Maßnahme in einem Radius von 2.000 m um diesen Punkt herum planen. Das allein ist aber nicht entscheidend. Hinzukommen noch die artenspezifischen Ansprüche, damit die Vögel die neuen Flächen als Brutreviere annehmen. Beim Kiebitz muss die Fläche einen Abstand von 50 m zu Straßen haben und 200 m von Vertikalstrukturen wie Bäume oder Hecken liegen.“ Diese Anforderungen grenzen für die Kolleginnen und Kollegen aus dem Natur- und Umweltschutz den Handlungsspielraum für den Einsatz von CEF-Maßnahmen ein. Eine wichtige Rolle spielen damit auch diejenigen Landwirte, die eigentlich nicht direkt von dem Leitungsbauvorhaben betroffen sind. Oft sind diese dann aufgrund der CEF-Maßnahme doch indirekt betroffen. „Das bedeutet für uns, dass wir die Bewirtschafter kontaktieren und dann über die Flächen Verträge im Sinne des Natur- und Artenschutzes abschließen“, sagt Doreen Pantosky.
Umso wichtiger ist hier die gute und frühzeitige Kommunikation auf Augenhöhe. Die Fachabteilung Naturschutz, Forsten und Landwirtschaft von OGE ist hierfür stets ansprechbar. Damit Bauvorhaben und Naturschutz im Einklang laufen.
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