EWA: Vom Genehmigungsverfahren bis zur Rekultivierung
September 2024
Die Fortschritte an der EWA nehmen stetig zu. Wo steht das Vorhaben aktuell? Wie sieht der weitere Ablauf aus und wann sind die nächsten Schritte geplant? Unsere Infografik und der begleitende Text geben Ihnen einen umfassenden Überblick:
Im März haben wir den Planfeststellungsantrag mit fast 800 Dokumenten eingereicht. Die zuständige Behörde für das Bauvorhaben EWA ist das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Die Unterlagen für die EWA wurden im April und Mai öffentlich, bis Mitte Juni konnten Stellungnahmen abgegeben werden, die wir nun beantwortet haben. Um tiefergehende Fragestellungen zu klären, bestand zusätzlich die Möglichkeit, einen Erörterungstermin zu vereinbaren.
Nach eingehender Auswertung und Beantwortung der Stellungnahmen hat die zuständige Genehmigungsbehörde die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach § 44 Energiewirtschaftsgesetz und des vorzeitigen Baubeginns der Gewässerbenutzung nach § 17 Wasserhaushaltsgesetz erteilt. Somit startet die EWA im dritten Quartal 2024 in den vorzeitigen Baubeginn. Die Bauarbeiten sollen Ende 2025 schließen. Die anschließende Rekultivierung ist bis Ende 2026 geplant.
Wenn Sie weiter alle weiteren Informationen zum Bau der Leitungen Etzel-Wardenburg und Wardenburg-Drohne erhalten möchten, abonnieren Sie unseren Newsletter WAL EWA WAD AKTUELL.
Neueste Beiträge
EWA: Vom Genehmigungsverfahren bis zur Rekultivierung
Die Fortschritte an der EWA nehmen stetig zu. Wo steht das Vorhaben aktuell? Wie sieht der weitere Ablauf aus und wann sind die nächsten Schritte geplant? Unsere Infografik und der begleitende Text geben Ihnen einen umfassenden Überblick:
Im März haben wir den Planfeststellungsantrag mit fast 800 Dokumenten eingereicht. Die zuständige Behörde für das Bauvorhaben EWA ist das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Die Unterlagen für die EWA wurden im April und Mai öffentlich, bis Mitte Juni konnten Stellungnahmen abgegeben werden, die wir nun beantwortet haben. Um tiefergehende Fragestellungen zu klären, bestand zusätzlich die Möglichkeit, einen Erörterungstermin zu vereinbaren.
Nach eingehender Auswertung und Beantwortung der Stellungnahmen hat die zuständige Genehmigungsbehörde die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach § 44 Energiewirtschaftsgesetz und des vorzeitigen Baubeginns der Gewässerbenutzung nach § 17 Wasserhaushaltsgesetz erteilt. Somit startet die EWA im dritten Quartal 2024 in den vorzeitigen Baubeginn. Die Bauarbeiten sollen Ende 2025 schließen. Die anschließende Rekultivierung ist bis Ende 2026 geplant.
Wenn Sie weiter alle weiteren Informationen zum Bau der Leitungen Etzel-Wardenburg und Wardenburg-Drohne erhalten möchten, abonnieren Sie unseren Newsletter WAL EWA WAD AKTUELL.
Zurück